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Arbeitsrecht Arbeitsrecht – Hitzefrei im Büro? – Was Arbeitgeber bei hohen Temperaturen beachten sollten
Sobald die Temperaturen steigen, sinkt oft die Konzentration – aber gibt es bei Sommerhitze eigentlich hitzefrei im Büro? Klare Antwort: Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Trotzdem gilt: Arbeitgeber stehen in der Pflicht, für gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen – und das gilt besonders an heißen Tagen.
Keine "Hitzefrei"-Regel – aber klare Empfehlungen
Keine "Hitzefrei"-Regel – aber klare Empfehlungen
Ein generelles Hitzefrei wie in der Schule gibt es im Arbeitsrecht nicht. Stattdessen greifen hier zwei wichtige Prinzipien:
Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung
Die Temperaturgrenze von 26 Grad dient dabei als erste Orientierung – laut Technischer Regel für Arbeitsstätten (ASR). Wird es wärmer, sind Arbeitgeber nicht sofort zu konkreten Maßnahmen verpflichtet, sollten aber im Sinne der Fürsorge aktiv werden.
Ab 30 Grad wird’s ernst
Sobald die Raumtemperatur im Büro über 30 Grad steigt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Arbeitsstättenrichtlinie nennt folgende Optionen:
Sonnenschutz (z. B. Jalousien oder Rollos)
Lüften in den frühen Morgen- und Abendstunden
Kühle Getränke zur Verfügung stellen
Arbeitszeit anpassen, etwa früher anfangen
Ventilatoren oder mobile Klimageräte bereitstellen
Ab 35 Grad Raumtemperatur gilt ein Arbeitsplatz ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen als nicht mehr geeignet. Spätestens dann ist Handeln Pflicht – z. B. durch längere Pausen in kühlen Räumen oder temporäre Verlagerung der Tätigkeiten.
Wichtig: Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig hitzefrei machen – das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.
Was gilt fürs Homeoffice?
Ob im Büro oder zu Hause – auch für das Arbeiten bei Hitze im Homeoffice gelten bestimmte Regeln. Entscheidend ist die Form des Homeoffice:
Telearbeit
Wenn der Arbeitgeber den Heimarbeitsplatz fest einrichtet, trägt er weiterhin Verantwortung für den Arbeitsschutz – inklusive Raumklima.
Mobiles Arbeiten
Wird der Arbeitsort flexibel vom Beschäftigten gewählt, liegt die Verantwortung für eine geeignete Arbeitsumgebung bei den Mitarbeitenden selbst.
Tipp für Unternehmen: Wer Mitarbeitende im Sommer produktiv halten will, kann freiwillig klimatisierte Arbeitsplätze im Betrieb anbieten – das lohnt sich für beide Seiten.
Fazit: Fürsorge zeigt sich auch bei Hitze
Arbeitgeber, die bei heißen Temperaturen rechtzeitig handeln, zeigen nicht nur gesetzeskonformes Verhalten – sie stärken auch die Mitarbeiterzufriedenheit und sichern Leistungsfähigkeit im Betrieb. Gute Arbeitsbedingungen bei Sommerhitze sind ein starkes Zeichen für ein modernes, mitarbeiterorientiertes Unternehmen.