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Arbeitsrecht Höhere Qualifikation rechtfertigt mehr Gehalt

Zwei Beschäftigte, gleiche Position und trotzdem ein deutlicher Unterschied beim Gehalt. Darf ein Arbeitgeber das? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen.

Der Streitfall: Personalleiter fordert Gehaltserhöhung

Ein Personalleiter mit einem Bruttogehalt von 4.200 Euro verklagte seinen Arbeitgeber. Sein Argument: Andere, später eingestellte Personalleiterinnen und -leiter verdienten 10.000 Euro monatlich, erhielten zusätzlich eine Provision und einen Dienstwagen.

Ein im Dezember 2022 eingestellter Kollege mit Studium und umfangreicher Berufserfahrung verdiente 10.000 Euro.

Eine im Juli 2023 eingestellte Kollegin mit Bachelor- und Masterabschluss sowie einschlägiger Erfahrung erhielt ebenfalls 10.000 Euro plus Zusatzleistungen.

Beide verließen das Unternehmen allerdings nach kurzer Zeit wieder. Der Kläger forderte, sein Gehalt rückwirkend ab Beginn seiner Beschäftigung auf 10.000 Euro anzupassen und die monatliche Differenz von 5.800 Euro nachzuzahlen.

Das Urteil: Kein Anspruch auf höheres Gehalt

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage ab (Urteil vom 28.01.2025, Az. 5 SLa 159/24). Begründung: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet zwar willkürliche Schlechterstellungen einzelner Beschäftigter.

Im vorliegenden Fall lag aber kein Verstoß vor. Die vereinbarten höheren Gehälter beruhten auf individuellen Vertragsverhandlungen und nicht auf einer betrieblichen Einheitsregelung.

Zudem sah das Gericht in der höherwertigen Qualifikation (akademische Abschlüsse) und der umfangreicheren Berufserfahrung der anderen Personalleiter einen sachlichen Grund für die ungleiche Bezahlung.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet

Das Urteil zeigt: Unterschiedliche Gehälter sind rechtlich zulässig, wenn sie auf sachlich nachvollziehbaren Gründen wie Qualifikation, Berufserfahrung oder individuellen Vertragsverhandlungen beruhen.

Wichtig für Arbeitgeber:

Transparenz und Dokumentation sind entscheidend, um Vergütungsunterschiede im Streitfall begründen zu können.

Willkürliche Unterschiede ohne sachliche Basis können hingegen zu Konflikten und rechtlichen Risiken führen.

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