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Sozialversicherung Sozialversicherungswerte 2026: Das sind die neuen Rechengrößen

Am 5. September 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 veröffentlicht. Damit stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 fest.

Wie jedes Jahr werden die maßgeblichen Rechengrößen turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Grundlage für die Anpassung 2026 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2024 (+5,16 %). Ab dem 1. Januar 2026 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sowie die Bezugsgröße bundesweit einheitlich.

Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 5.812,50 € monatlich / 69.750 € jährlich

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): 69.750 € jährlich

Allgemeine JAEG (Versicherungspflichtgrenze): Anhebung von 73.800 € (2025) auf 77.400 € jährlich

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt einheitlich für Kranken- und Pflegeversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits Ende 2002 aufgrund Überschreitens der damaligen JAEG privat versichert waren, bleibt die besondere JAEG maßgeblich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 8.450 € monatlich / 101.400 € jährlich

Knappschaftliche Rentenversicherung: 10.400 € monatlich / 124.800 € jährlich

Damit steigt die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung um 400 € pro Monat.

Bezugsgröße 2026

Die Bezugsgröße ist die einheitliche Referenzgröße für viele Werte im Sozialversicherungsrecht.

Monatlich: 3.955 €

Jährlich: 47.460 €

Durchschnittsentgelt Rentenversicherung

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 €. Dieser Wert ist insbesondere für die Rentenberechnung relevant.

Hintergrund zur Anpassung

Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungswerte sorgt dafür, dass die Beitragsbemessung mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält. Für die Berechnung der 2026er Werte wurde die Lohnsteigerung im Jahr 2024 berücksichtigt.

Die endgültige Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.

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