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Sozialversicherung Künstlersozialkasse: Beitragssenkung in Sicht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, den Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2026 leicht zu senken. Nach aktuellen Meldungen soll der Beitragssatz von derzeit 5,0 % auf 4,9 % reduziert werden.
Hintergrund ist die positive wirtschaftliche Entwicklung der Kunst- und Kulturbranche nach den Einbrüchen während der Coronapandemie. Die Einnahmen in diesem Sektor haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erholt. In Kombination mit zusätzlichen Bundesmitteln konnte der Beitragssatz bereits in den Jahren 2024 und 2025 stabil gehalten werden und soll nun erstmals wieder leicht sinken.
Neue Bagatellgrenze für 2026 geplant
Die Künstlersozialabgabe ist nur dann zu entrichten, wenn die Gesamtsumme der im Kalenderjahr gezahlten Entgelte eine bestimmte Bagatellgrenze übersteigt.
Zum 1. Januar 2025 wurde diese Grenze bereits von 450 Euro auf 700 Euro pro Kalenderjahr angehoben.
Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 1.000 Euro vorgesehen.
Wichtig: Die Bagatellgrenze gilt nicht für typische Verwerter.
Wer zählt als typischer Verwerter?
Die Künstlersozialkasse weist darauf hin, dass für sogenannte typische Verwerter keine Bagatellgrenze gilt. Diese Unternehmen sind stets zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Unternehmen die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, wie:
Verlage, Presseagenturen, Bilderdienste
Theater, Orchester, Konzertveranstalter
Rundfunk- und Fernsehanstalten
Galerien, Museen, Kunsthandel
Agenturen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag Dritter
Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Vergütungen an selbstständige Künstler oder Publizierende zu berechnen, dazu zählen auch Gagen, Honorare, Tantiemen sowie vergütete Auslagen und Nebenkosten.