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Bereits in unserem Newsletter vom Januar 2026 haben wir Sie über die neue Regelungen zu verspätet eingereichten Beitragsnachweisen informiert.
Fristen im Blick behalten
Denn seit 2026 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Säumniszuschläge auch dann zu erheben, wenn der Beitragsnachweis verspätet eingereicht wird und ein höheres Soll als die Beitragsschätzung oder der vorläufige Beitragsnachweis ausweist. Neu ist, auch das Arbeitgeber die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und ihre Beitragsnachweise nicht fristgerecht übermitteln betroffen sind und mit Säumniszuschlägen rechnen müssen.
Wie werden Säumniszuschläge berechnet
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen:
der ursprünglich geschätzten Beitragssumme und
dem tatsächlich gemeldeten Beitragsnachweis.
Für diese Differenz wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Die allgemeinen Berechnungsregeln bleiben unverändert: Säumniszuschläge werden in Höhe von 1 % des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis, wobei der Betrag auf 50 Euro nach unten abgerundet wird, berechnet.
Praxisbeispiel
Liegt zum Fälligkeitstermin kein Beitragsnachweis vor, schätzt die Krankenkasse den Beitrag, zum Beispiel auf 1.000 Euro, und zieht diesen Betrag ein.
Reicht der Arbeitgeber den Beitragsnachweis verspätet ein und ergibt sich daraus ein tatsächlicher Beitrag von 1.300 Euro, entsteht eine Differenz von 300 Euro.
Wird dieser Differenzbetrag innerhalb eines Monats ausgeglichen, fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % für einen Monat an, in diesem Beispiel 3 Euro.
So vermeiden Sie Säumniszuschläge
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir:
Übermitteln Sie den Beitragsnachweis rechtzeitig vor dem fünftletzten Bankarbeitstag.
Beachten Sie, dass Wochenenden, Feiertage, Heiligabend und Silvester keine Bankarbeitstage sind.
Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein. Eine Übermittlung erst am fünftletzten Bankarbeitstag ist meist nicht ausreichend.
Nutzen Sie unsere Übersichten zu Beitrags- und Nachweisfälligkeiten.
Sollten kurzfristig technische oder organisatorische Probleme auftreten, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. In vielen Fällen lassen sich Unklarheiten im Vorfeld klären.