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Bei einem ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz spielt die Sitzhaltung eine große Rolle. Dabei geht es um den richtigen Abstand zum Bildschirm, die Einstellung des Bürostuhls und die Position des Schreibtisches. So richten Sie Ihren Arbeitsplatz im Büro ein:
Unter Ergonomie versteht man die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen. Bei einem ergonomischen Arbeitsplatz geht es also darum, die Arbeitsplatzgestaltung an die Bedürfnisse des Menschen anzupassen. Bei einem Bildschirmarbeitsplatz können schon mit kleinen Veränderungen große gesundheitliche Effekte erzielt werden.
Warum Ergonomie am Arbeitsplatz?
Rund acht Stunden des Tages verbringen wir bei der Arbeit, daher hat der Arbeitsplatz einen großen Einfluss auf unsere Gesundheit. Wer im Büro arbeitet, sitzt im Durchschnitt 6,4 Stunden täglich am Schreibtisch. Das sind etwa 80 Prozent der Arbeitszeit. Das lange Sitzen schwächt die Rumpfmuskulatur und belastet die Wirbelsäule. Unbewusst wird eine Schonhaltung eingenommen, die zu Fehlbelastungen führt. Dadurch kann sich die Muskulatur verspannen. Die Folgen: Schmerzen im unteren Rücken und im Schulterbereich. Der Einsatz ergonomischer Arbeitsmittel ist daher unerlässlich.
Regeln für den ergonomischen Arbeitsplatz
Bei einem ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz spielt die Sitzhaltung eine große Rolle. Dabei geht es um den richtigen Abstand zum Bildschirm, die Einstellung des Bürostuhls und die Position des Schreibtisches. Den Arbeitsplatz im Büro kan man ganz einfach einrichten:
Der Bildschirm steht im 90-Grad-Winkel zum Fenster. Der Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt mindestens 50 Zentimeter, je nach Bildschirmgröße mehr. Die Oberkante des Bildschirms befindet sich auf Augenhöhe oder etwas darunter. Der Kopf ist leicht geneigt.
Die Armlehnen sind so eingestellt, dass sich die Ellenbogen etwa im rechten Winkel befinden. Der Unterarm liegt entspannt auf dem Tisch, wenn Sie die Maus bedienen. Die Tastatur (ohne Armauflage) ist maximal 3 Zentimeter hoch.
Der Abstand zwischen Tastatur und Tischkante sollte 10 Zentimeter betragen.
Der Rücken liegt an der Rückenlehne des Bürostuhls an.
Der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel beträgt idealerweise etwa 90 Grad.
Beide Füße stehen fest auf dem Boden; eine Fußstütze kann für kleinerer Menschen hilfreich sein.
Wie lassen sich Rückenschmerzen durch langes Sitzen vermeiden?
Wenn der Bildschirmarbeitsplatz richtig eingestellt ist, ist ein guter Anfang gemacht. Auch die folgenden Tipps helfen, Rückenschmerzen vorzubeugen.
Mindestens einmal pro Stunde aufstehen und zum Beispiel zum Drucker, zur Teeküche oder zum Händewaschen gehen. Noch besser ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch.
Regelmäßige Bildschirmpausen einlegen – hilfreich ist die 20-20-20-Regel: Dabei sollten man alle 20 Minuten für 20 Sekunden mindestens 20 Meter in die Ferne schauen. Das entlastet die Augen beim Arbeiten am Bildschirm.
Auch beim Sitzen auf dem Stuhl bewegen und öfter die Sitzposition wechseln.
Die Lichtquelle sollte von der Seite kommen. Von vorne oder von hinten einfallendes Licht belastet die Augen.
Beretis wenig Rückenübungen täglich helfen Verspannungen vorzubeuben.
Auch am Arbeitsplatz kann man die Muskulatur stärken. die richtigen Übungen für Hals und Nacken helfen dabei.
Die Beine sollten unter dem Schreibtisch genug Platz haben und nicht durch Rollcontainer, Papierkorb etc. behindert werden.
Die optimale Raumtemperatur im Büro sollte zwischen 20 und 22 Grad Celsius und die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Regelmäßiges Lüften sorgt für ein gesundes Arbeitsklima.
Bis zu 100 Euro Zuschuss für Bewegungskurse
Die mhplus bezuschusst Bewegungskurse zum Beispiel Pilates, Functional Training oder Rückenkurse in ganz Deutschland. Qualifizierte Trainer arbeiten dabei an den persönlichen Zielen der Teilnehmer.
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, für eine gesundheitsgerechte und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu sorgen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für gesundes Arbeiten finden sich in verschiedenen Regelwerken, zum Beispiel:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): § 3a ArbStättV regelt das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Konkrete Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze finden sich unter Ziff. 6 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung. Dort sind Einzelheiten zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsmittel, zum Beispiel Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsstuhl, festgelegt.
In der Praxis bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben, dass der Arbeitgeber nicht nur für die entsprechende Ausstattung sorgen muss, sondern auch verpflichtet ist, die Mitarbeitenden über gesundheitliche Aspekte und die richtige Einrichtung ihres Arbeitsplatzes zu informieren.
FAQ
Langes Sitzen belastet die Wirbelsäule, da die Muskulatur dauerhaft angespannt bleibt. Zudem sitzen viele Menschen leicht nach vorne gebeugt, wodurch der Druck auf die Bandscheiben erhöht wird. Starres Sitzen über längere Zeit kann außerdem die Versorgung der Bandscheiben beeinträchtigen. Häufig sind auch Bildschirm und Schreibtisch nicht optimal eingestellt, was zusätzliche körperliche Belastungen verursachen kann. Gleichzeitig führt fehlende Bewegung dazu, dass die Muskulatur langfristig schwächer und unbeweglicher wird.
Ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz unterstützt eine gesunde Körperhaltung und reduziert einseitige Belastungen der Wirbelsäule. Dadurch werden Muskeln, Gelenke und Bandscheiben entlastet und Verspannungen sowie Fehlhaltungen vorgebeugt. Gleichzeitig erleichtert ein ergonomischer Arbeitsplatz regelmäßige Bewegung und trägt so dazu bei, Rücken- und Nackenschmerzen langfristig zu vermeiden.
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.