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Was Arbeitgeber bei mobilem Arbeiten beachten sollten Homeoffice

Homeoffice ist längst fester Bestandteil der Arbeitswelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeitete im Jahr 2025 rund jede vierte erwerbstätige Person zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten inzwischen flexible Arbeitsmodelle an. Dennoch gelten auch außerhalb des Betriebs klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice

Anders als in einigen europäischen Ländern gibt es in Deutschland derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. 

Ebenso wenig kann der Arbeitgeber Homeoffice ohne entsprechende Vereinbarung einseitig anordnen. Ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten möglich ist, sollte daher individuell geregelt werden beispielsweise im Arbeitsvertrag, durch eine Zusatzvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung.

Arbeitszeitregelungen gelten auch zu Hause

Wer im Homeoffice arbeitet, unterliegt denselben Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes wie Beschäftigte im Betrieb. Dazu gehören insbesondere:

  • die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeiten, 
  • vorgeschriebene Ruhepausen und Ruhezeiten, 
  • die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit. 

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen. Deshalb sollte auch für Homeoffice-Tätigkeiten eine verlässliche Arbeitszeiterfassung vorgesehen werden.

Arbeitsschutz bleibt Arbeitgeberpflicht

Auch bei der Arbeit von zu Hause trägt der Arbeitgeber Verantwortung für den Arbeitsschutz. Dazu gehören unter anderem:

  • die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, 
  • die Unterweisung der Beschäftigten zu ergonomischen und sicheren Arbeitsbedingungen, 
  • die Beachtung der Vorgaben für Arbeitsmittel und Bildschirmarbeitsplätze. 

Eine Vor-Ort-Kontrolle des heimischen Arbeitsplatzes ist nicht zwingend erforderlich. Arbeitgeber sollten jedoch geeignete Maßnahmen treffen, um die Arbeitsbedingungen beurteilen und dokumentieren zu können.

Datenschutz und Datensicherheit im Fokus

Beim Arbeiten außerhalb des Unternehmens müssen personenbezogene und betriebliche Daten besonders geschützt werden. Arbeitgeber sollten deshalb geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorsehen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • sichere VPN-Verbindungen, 
  • geschützte Zugänge zu Unternehmenssystemen, 
  • die Nutzung dienstlicher Endgeräte, 
  • klare Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen. 

Beschäftigte müssen sicherstellen, dass unbefugte Personen wie etwa Familienangehörige oder Dritte keinen Zugriff auf dienstliche Daten erhalten.

 

Mitbestimmung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Mitbestimmungspflichtig sind beispielsweise Regelungen zu:

  • Umfang und Verteilung der Homeoffice-Tage, 
  • Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, 
  • Anwesenheitspflichten im Unternehmen, 
  • Nutzung von Arbeitsmitteln, 
  • Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Die grundsätzliche Entscheidung, ob Homeoffice angeboten wird, bleibt jedoch weiterhin beim Arbeitgeber.

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Beschäftigte stehen auch im Homeoffice unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit der gesetzlichen Klarstellung in § 8 SGB VII gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich in gleichem Umfang wie bei einer Tätigkeit im Betrieb.

Versichert sind daher unter anderem Wege und Tätigkeiten, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Auch bestimmte Wege im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern können unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen.

Klare Regelungen schaffen Sicherheit

Um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Risiken zu reduzieren, sollten die Rahmenbedingungen für Homeoffice möglichst eindeutig festgelegt werden.
Bewährt haben sich Regelungen zu:

  • Umfang und Verteilung der Homeoffice-Tage, 
  • Arbeitszeit und Zeiterfassung, 
  • Erreichbarkeit, 
  • Nutzung von Arbeitsmitteln, 
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Arbeitsschutzpflichten. 

Je klarer die Vereinbarungen formuliert sind, desto einfacher lassen sich die Anforderungen in der Praxis umsetzen.

Fazit
Homeoffice bietet Unternehmen und Beschäftigten mehr Flexibilität und kann die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern. Gleichzeitig bleiben arbeitsrechtliche Pflichten in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherung bestehen.

Eine transparente und rechtssichere Gestaltung der Homeoffice-Regelungen hilft dabei, die Vorteile mobiler Arbeit optimal zu nutzen und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

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