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Neue Wahlmöglichkeit ab Juli 2026 Minijob und Rentenversicherung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Minijobber können sich jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen. Bislang war diese Entscheidung für die gesamte Dauer der Beschäftigung bindend. Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Beschäftigte nun die Möglichkeit, ihre Befreiung einmalig zu widerrufen und wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückzukehren.

Einmalige Rückkehr in die Rentenversicherung

Mit der gesetzlichen Neuregelung können Minijobber künftig ihre frühere Entscheidung überdenken. Stellt sich im Laufe der Beschäftigung heraus, dass die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung doch gewünscht ist, kann die Befreiung einmalig aufgehoben werden.

Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Rentenversicherungspflicht beginnt anschließend zum ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

Beispiel:
Geht der Antrag im August 2026 beim Arbeitgeber ein, tritt die Rentenversicherungspflicht ab dem 1. September 2026 wieder ein.

Was Arbeitgeber beachten müssen

Erhalten Arbeitgeber einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung, sind einige formale Schritte erforderlich:

  • Eingang des Antrags dokumentieren und zu den Entgeltunterlagen nehmen
  • Wechsel der Beitragsgruppe in der Rentenversicherung von „5“ (befreit) auf „1“ (versicherungspflichtig) vornehmen
  • Abmeldung mit Abgabegrund „32“ und anschließende Anmeldung mit Abgabegrund „12“ übermitteln
  • Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ab Beginn der Versicherungspflicht berechnen und abführen

Befreiung von der Rentenversicherung weiterhin möglich

Unverändert bleibt die Möglichkeit für Minijobber, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag ist beim Arbeitgeber einzureichen und muss von diesem fristgerecht an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Wichtig: Erfolgt die Meldung verspätet, verschiebt sich der Beginn der Befreiung. Dadurch können für Beschäftigte länger als geplant Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung anfallen.
Warum sich die Rentenversicherungspflicht lohnen kann

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ermöglichen Minijobbern unter anderem den Erwerb vollwertiger Beitragszeiten. Diese können sich beispielsweise auf spätere Rentenansprüche, Leistungen zur Rehabilitation oder den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auswirken.

Daher empfiehlt es sich, Beschäftigte vor ihrer Entscheidung über die Vor- und Nachteile einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu informieren.

Fazit
Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Minijobber mehr Flexibilität bei ihrer Entscheidung zur Rentenversicherung. Eine bereits erklärte Befreiung kann künftig einmalig widerrufen werden. Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse rechtzeitig auf die neue Regelung vorbereiten und bei entsprechenden Anträgen die notwendigen Meldungen und Beitragsanpassungen veranlassen.

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