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Sozialversicherung Stundungsantrag für Arbeitgeber - Neuerungen ab 19.05.2020

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Situation nach Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung weitere Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht.

Die Sozialversicherungsträger und damit auch Ihre mhplus leisten weiterhin Ihren Beitrag zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Situation.

Bereits bisher hatten Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, eine vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragsmonate März und April 2020 zu beantragen. Diese Möglichkeit wurde nun auch auf den Beitragsmonat Mai 2020 ausgedehnt. Zur Inanspruchnahme wurde ein neuer Antrag mit bundeseinheitlichen Inhalten entwickelt und bereitgestellt.

Den Antrag haben wir hier auf unserer Homepage unter Arbeitgeber Stundungsantrag Corona eingestellt. Bitte füllen Sie den Antrag im Bedarfsfall aus und senden diesen bitte unterschrieben an die mhplus zurück.

Gestundet werden können die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge der freiwillig Versicherten, die im Firmenzahlerverfahren abgeführt werden. Säumniszuschläge oder Gebühren werden für den Zeitraum der Stundung nicht erhoben.

Darüber hinaus können aber jederzeit Stundungen nach den normalen gesetzlichen Regelungen beantragt werden. Bitte lassen sie uns dazu einen Antrag und eine ausgefüllte Selbstauskunft zukommen.

Vordrucke für die Selbstauskunft finden Sie hier...

 

 

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