Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de

Arbeitsrecht Corona-Pandemie: Neue Regeln für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen ab dem 01.10.2020 ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach ihrer Rückkehr beenden können. Zudem entfällt für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ab dem 15.09.2020 die Möglichkeit, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.

Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27.08.2020 in einer Telefonschaltkonferenz geeignet.

Wichtig! Die Bundeskanzlerin hat bei dieser Gelegenheit angekündigt, dass Bund und Länder kurzfristig eine Rechtsänderung hinsichtlich der Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) anstreben. Bundeseinheitlich soll eine Entschädigung für den Einkommensausfall nicht gewährt werden, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich werde.

Hier können Sie und Ihre Mitarbeiter sich informieren:

  • Aktuelle Angaben zu internationalen Risikogebieten gibt das Robert Koch-Institut (RKI) heraus (in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).
  • Aktuelle Reisewarnungen hinsichtlich COVID-19 veröffentlicht das Auswärtige Amt.
  • Die BZÄK stellt die Quarantäneregelungen nach Empfehlungen des RKI auf einer Themenseite bereit und ein arbeitsrechtliches Informationsblatt für die Zahnarztpraxis mit Informationen zum Urlaub.
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Fragen: 030/221911004, die Themenseite und weitere Fragen für den Arbeitnehmer. 
  • Einen Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot gibt es auf der Themenseite des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

 

 

Zum Seitenanfang springen