Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27.08.2020 in einer Telefonschaltkonferenz geeignet.
Wichtig! Die Bundeskanzlerin hat bei dieser Gelegenheit angekündigt, dass Bund und Länder kurzfristig eine Rechtsänderung hinsichtlich der Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) anstreben. Bundeseinheitlich soll eine Entschädigung für den Einkommensausfall nicht gewährt werden, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich werde.
Hier können Sie und Ihre Mitarbeiter sich informieren:
- Aktuelle Angaben zu internationalen Risikogebieten gibt das Robert Koch-Institut (RKI) heraus (in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).
- Aktuelle Reisewarnungen hinsichtlich COVID-19 veröffentlicht das Auswärtige Amt.
- Die BZÄK stellt die Quarantäneregelungen nach Empfehlungen des RKI auf einer Themenseite bereit und ein arbeitsrechtliches Informationsblatt für die Zahnarztpraxis mit Informationen zum Urlaub.
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Fragen: 030/221911004, die Themenseite und weitere Fragen für den Arbeitnehmer.
- Einen Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot gibt es auf der Themenseite des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).