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Stundungsantrag Wenn Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie die Beiträge zur Sozialversicherung nicht bezahlen können

Ihre mhplus ist Ihnen auch in der aktuellen schweren Situation ein verlässlicher Partner und unterstützt Sie. Können Sie als Arbeitgeber aufgrund der Coronakrise die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) nicht zahlen, können Sie unbürokratisch einen Antrag auf Stundung bei uns stellen.

Ihre mhplus ist Ihnen auch in der aktuellen schweren Situation ein verlässlicher Partner und unterstützt Sie. Können Sie als Arbeitgeber aufgrund der Coronakrise die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) nicht zahlen, können Sie unbürokratisch einen Antrag auf Stundung bei uns stellen.

Dem Antrag muss zu entnehmen sein, das die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Coronakrise entstanden sind. Unter www.mhplus-krankenkasse.de finden Sie ein Muster für den Stundungsantrag. Füllen Sie diesen einfach aus und senden ihn unterschrieben direkt an Ihre mhplus zurück.

Voraussetzung für die Stundung der SV-Beiträge ist, dass sie als Arbeitgeber vorrangig

  • die Entlastungsmöglichkeiten durch Kurzarbeitergeld und
  • die zur Verfügung stehenden Unterstützungen durch Fördermittel und Kredite

in Anspruch nehmen. Diese finanziellen Mittel sind vorrangig zur Zahlung der SV-Beiträge zu verwenden.

Auch wenn die genannten Unterstützungsmaßnahmen für Ihren Betrieb nicht in Betracht kommen, ist eine Stundung der SV-Beiträge möglich sofern Sie glaubhaft erklären, dass Sie von diese Hilfsmaßnahmen nicht profitieren können.

Die Stundung der SV-Beiträge ist aktuell für die Beitragsmonate März 2020 und April 2020 möglich. Somit sind die gestundeten SV-Beiträge erst am 27.05.2020 zu zahlen.

Gestundet werden können die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge der freiwillig Versicherten, die im Firmenzahlerverfahren abgeführt werden. Säumniszuschläge oder Gebühren werden für den Zeitraum der Stundung nicht erhoben.

 

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