Online beantragen Entsendebescheinigungen für Abkommensländer
Seit 2026 ist die Beantragung einer Entsendebescheinigung für Einsätze in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen durch den Arbeitgeber ausschließlich digital zu erfolgen. Der bisherige Papierantrag entfällt. Die Antragstellung erfolgt nun über das SV-Meldeportal, vergleichbar mit dem bekannten Verfahren zur A1-Bescheinigung. Für diesen Zweck steht im SV-Meldeportal der sogenannte SVA-Antrag (Sozialversicherungsabkommen-Antrag) zur Verfügung. Mit ihm können Entsendungen sowie Ausnahmevereinbarungen für Beschäftigte und Selbstständige elektronisch beantragt werden.
Voraussetzungen für die digitale Antragstellung
Um einen SVA-Antrag stellen zu können, benötigen Arbeitgeber ein ELSTER-Organisationszertifikat sowie eine Registrierung im SV-Meldeportal. Bei technischen Fragen unterstützt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).
Antragstellung im SV-Meldeportal
Nach dem Login über „Mein Unternehmenskonto“ und die Anmeldung mit dem ELSTER-Organisationszertifikat stehen im SV-Meldeportal verschiedene Antrags- und Bescheinigungsverfahren zur Auswahl. Für Entsendungen in Abkommensstaaten wählen Sie das Verfahren „SVA Auslandseinsatz in einem Abkommensstaat“ und das jeweils passende Formular aus. Anschließend erfassen Sie die Angaben zum Betrieb, zur beschäftigten Person sowie zur Tätigkeit im Ausland und senden den Antrag elektronisch ab.
Rückmeldung und Bearbeitung
Nach dem Absenden erhalten Sie die Rückmeldung direkt in Ihr Postfach im SV-Meldeportal. Bei Genehmigung steht Ihnen innerhalb weniger Arbeitstage eine druckbare PDF-Bescheinigung zur Verfügung, die Sie Ihren Mitarbeitenden aushändigen können. Wird ein Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine entsprechende Begründung.
Bitte beachten Sie:
Bei Entsendungen mit zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung bleibt es weiterhin beim Papierverfahren. Informationen zur jeweiligen Zuständigkeit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise der DVKA.
Weitere Informationen und Unterstützung
Ausführliche Informationen zur Registrierung, Nutzung und zu den Funktionen des SV-Meldeportals stellt die ITSG in Form von Videos und Arbeitshilfen bereit. Selbstständige können sich alternativ auch über die BundID registrieren.



