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Online-Tool der Rentenversicherung Selbstständig oder nicht
Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer – die Frage nach dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen. Die Deutsche Rentenversicherung möchte hierauf zugängliche und transparente Antworten geben: Mit dem „Selbstcheck Erwerbsstatus“ können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen – anonym, kostenlos und in Echtzeit.
Beschäftigungsart
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist eine der meistgestellten Fragen rund ums Arbeitsleben – und oft eine der schwierigsten.
Die Deutsche Rentenversicherung macht diese Einschätzung jetzt öffentlich zugänglich: mit einem Online-Tool, das Orientierung bietet, ohne dass persönliche Daten erfasst werden. Das ist ein bewusstes Signal für Offenheit und Transparenz – denn wer den eigenen Erwerbsstatus verstehen will, soll das unkompliziert tun können.
Transparenz und Zugänglichkeit als Leitprinzip
Die Deutsche Rentenversicherung möchte mit diesem Angebot sicherstellen, dass Orientierung zu einer gesellschaftlich relevanten Rechtsfrage niedrigschwellig möglich ist. Das Online-Tool ist kostenfrei nutzbar, erfordert keine Registrierung und erfasst keinerlei persönliche Daten. Die Auswertung erfolgt in Echtzeit und liefert eine fundierte erste Einschätzung.
Auftragnehmende und Auftraggebende können den Selbstcheck gleichwertig nutzen. Die Auswertung erfolgt sofort, basiert auf den Angaben der Nutzenden und bewertet diese anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Das Ergebnis gibt eine belastbare Orientierung – ohne rechtliche Bindung. Nicht geeignet ist der Selbstcheck für die Einschätzung des Erwerbsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden Gesellschaftern sowie Fremdgeschäftsführern.
Verbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle
Wichtig: Der Selbstcheck ersetzt kein offizielles Statusfeststellungsverfahren. Für eine rechtsverbindliche Entscheidung sind die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund offenzulegen. Der Antrag auf Statusfeststellung kann über das Onlineportal der Rentenversicherung gestellt werden.