Die Sozialversicherungsträger und damit auch Ihre mhplus leisten weiterhin Ihren Beitrag zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Situation.
Sie haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, eine vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragsmonate November und Dezember 2020 zu beantragen.
Dazu steht auf unserer Homepage unter Arbeitgeber Stundungsantrag Corona der entsprechende Antrag bereit. Bitte füllen Sie den Antrag im Bedarfsfall aus und senden diesen unterschrieben an Ihre mhplus zurück.
Gestundet werden können die Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Säumniszuschläge oder Gebühren werden für den Zeitraum der Stundung nicht erhoben.
Darüber hinaus können aber jederzeit Stundungen nach den normalen gesetzlichen Regelungen beantragt werden. Bitte lassen sie uns dazu einen Antrag und eine ausgefüllte Selbstauskunft zukommen. Vordrucke für die Selbstauskunft finden Sie hier
Aufgrund der am 05.01.2021 beschlossenen Verlängerung der Maßnahmen, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die vereinfachten Stundungsmöglichkeiten auch auf die Sozialversicherungsbeiträge für Januar 2021 ausgedehnt werden. Bitte verfolgen Sie dazu die Meldungen in der Tagespresse oder schauen Sie regelmäßig unter Arbeitgeber Stundung Corona auf unserer Homepage nach.