Ein entsprechender Nachtragshaushalt wurde vom Kabinett gebilligt.
Folgende Hilfen sind vorgesehen:
Soforthilfe für kleine Unternehmen
Um kleinen Unternehmen unbürokratische Soforthilfe zu gewähren, stellt der Bund 50 Milliarden Euro bereit. Einmalig werden für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Damit sollen die Programme der Bundesländer ergänzt werden, wo die Anträge aus einer Hand bearbeitet werden.
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro.
- Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Eine Übersicht über die zuständigen Behörden und Stellen in den Ländern und einen Musterantrag finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf
und unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Musterantrag-Soforthilfen.pdf
Liquiditätshilfen für große Unternehmen
Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollen große Unternehmen großvolumige Hilfe erhalten können. Er ergänzt die Liquiditätshilfen über die KfW-Sonderprogramme. Der Fonds sieht vor:
- 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
- 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
- Mit bis zu 100 Milliarden Euro können bereits beschlossene KfW-Programme refinanziert werden.
Einen Überblick über die verschiedenen Programme finden sie unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Milliardenhilfe-fuer-alle.html