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Sozialversicherung Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 04.05.2020 bekannt gegeben, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona ab dem 27.04.2020 online beantragt werden können.

Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen:

Antragsberechtigt sind Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30.03.2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies soll die Erstattung beschleunigen.

Das Online-Verfahren wurde in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des BMI entwickelt und bereitgestellt. Schrittweise teilnehmen werden die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

 

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